Notwendige Dokumente für die Eheschließung in Dänemark
Wenn Sie und Ihr Partner beide:
- Dänische oder nordische Staatsbürger sind
- Über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark verfügen oder
- Über ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in Dänemark gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung § 19 verfügen
Nehmen Sie bitte Kontakt zum Borgerservice auf, um einen Termin zu vereinbaren und eine Absprache über die nötigen Dokumente, und evtl. deren Legalisierung zu treffen.
Eine Eheerklärung muss digital ausgefüllt werden www.borger.dk
Bürger von den übrigen Ländern
Wenn Sie und Ihr Partner die obengenannten Kriterien nicht erfüllen, wenden Sie sich an die Agentur für Familienrecht, wo Sie eine Eheerklärung einreichen.
Die Agentur für Familienrecht stellt Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis aus, das Sie für eine Eheschließung in unserer Gemeinde benötigen.
Am Tag der Eheschließung bringen Sie bitte eine Legitimation mit Foto mit.